Sur Dossier-Verfahren
In der Regel führ der Weg zum/zur Ausbildungsleiter/in mit eidg. Diplom über den eidg. Fachausweis Ausbilder/in.
Wer nicht über diesen Abschluss verfügt, hat laut Art. 3.31a der Prüfungsordnung vom 12.4.2010 die Möglichkeit, seine dem eidg. Fachausweis entsprechenden erwachsenenbildnerischen Kenntnisse und Fähigkeiten über ein sur Dossier-Verfahren nachzuweisen.
Bedingung für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung via sur Dossier ist der Abschluss einer Ausbildung auf Tertiärstufe A oder B.
- Abschluss der Höheren Berufsbildung (Tertiär B)
Eidg. Fachausweis, eidg. Diplom, Diplom HF - Universitärer Abschluss (Tertiär A)
Universität oder Fachschule
Informationen zu den Bestimmungen, dem Ablauf und dem einzureichenden Dossier-Inhalt wie auch die Kriterien für die Beurteilung des Antrages durch die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) sind im Leitfaden erläutert.
Den Leitfaden und das vorgeschriebene Lebenslauf-Formular (CV Europass) sowie das Antragsformular finden Sie in der Dokumenten-Datenbank.

