Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Sur Dossier-Verfahren



In der Regel führ der Weg zum/zur Ausbildungsleiter/in mit eidg. Diplom über den eidg. Fachausweis Ausbilder/in.

Wer nicht über diesen Abschluss verfügt, hat laut Art. 3.31a der Prüfungsordnung vom 12.4.2010 die Möglichkeit, seine dem eidg. Fachausweis entsprechenden erwachsenenbildnerischen Kenntnisse und Fähigkeiten über ein sur Dossier-Verfahren nachzuweisen.

Bedingung für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung via sur Dossier ist der Abschluss einer Ausbildung auf Tertiärstufe A oder B.

  • Abschluss der Höheren Berufsbildung (Tertiär B)
    Eidg. Fachausweis, eidg. Diplom, Diplom HF

  • Universitärer Abschluss (Tertiär A)
    Universität oder Fachschule

 

Informationen zu den Bestimmungen, dem Ablauf und dem einzureichenden Dossier-Inhalt wie auch die Kriterien für die Beurteilung des Antrages durch die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) sind im Leitfaden erläutert.

Den Leitfaden und das vorgeschriebene Lebenslauf-Formular (CV Europass) sowie das Antragsformular finden Sie in der Dokumenten-Datenbank.

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