Eidg. Fachausweis Ausbilder/in (Stufe 2)
Sich als Ausbilderin/Ausbilder professionalisieren
| Stufe 2 | Handlungskompetenz | Zielgruppe | Praxisnachweis |
| eidg. Fachausweis Ausbilder/in seit 2000 | Sie sind fähig, in Ihrem Fachbereich autonom Kurse zu entwickeln und zu leiten. | Geeignet ist die Ausbildung für Fachleute, die sich im Bildungsbereich innerhalb einer Bildungsinstitution oder in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung spezialisieren wollen. | Mind. 4-jährige teilzeitliche Praxiserfahrung in der Erwachsenen-bildung im Umfang von mindestens 300 Stunden. (siehe auch Infoblatt "Praxisnachweis" |
Bis heute tragen über 5’000 Ausbildende den gesetzlich geschützten Titel einer Ausbilderin, eines Ausbilders mit eidgenössischem Fachausweis. Neben der grundlegenden Qualifikation (SVEB-Zertifikat Stufe 1, Modul 1) ist der erfolgreiche Besuch von vier weiteren Modulen nötig, um ohne externe Berufsprüfung BP den eidgenössischen Fachausweis Ausbilder/in erlangen.
Alle Modulabschlüsse können sowohl über die Ausbildung bei einer anerkannten Bildungsinstitution als auch über die Gleichwertigkeitsbeurteilung erreicht werden.
Kandidatinnen und/oder Kandidaten, die alle fünf Modulzertifikate erreicht haben, können bei der Geschäftsstelle mit dem Antragsformular und den entsprechenden Unterlagen einen formellen Antrag für den Erhalt des eidg. Fachausweises stellen. Das offizielle Dokument wird vom BBT ausgestellt.
Praxisnachweis de 0710

