Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Gleichwertigkeitsbeurteilung Stufe 3 (nach neuem Reglement vom 12.4.2010)



Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung, Ihres Selbststudiums oder Ihrer Erfahrungen über Kompetenzen verfügen, die dem Kompetenzprofil der

Module    D-M1, D-M2, D-M3, D-M4, D-M5, D-M6

entsprechen, so können Sie diese formell oder nicht formell erworbenen Fähigkeiten anrechnen lassen. Dafür beantragen Sie bei der zuständigen Kommission für Qualitätssicherung (QSK) eine Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB).

Bitte beachten Sie
Am 12. April 2010 ist die neue Prüfungsordnung und Wegleitung für die Stufe 3 in Kraft getreten. Nach diesen ist neu eine GWB nach Variante I oder II möglich.

Pro Modul der neuen Stufe 3 finden Sie in der Dokumentendatenbank zwei relevante Dokumente pro Modul, welche für die Erarbeitung des GWB-Dossier zugezogen werden sollten: Einerseits die Modulbeschreibung, andererseits die Übersicht «Kompetenzen-Ressourcen» (Ko-Re). 

Die GWB-Wegleitung, das GWB-Antragsformular und das Infoblatt «Praxisnachweis» sind ebenfalls den neuen Bestimmungen entsprechend angepasst worden.

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