Gleichwertigkeitsbeurteilung Stufe 2
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung, Ihres Selbststudiums oder Ihrer Erfahrungen über Kompetenzen verfügen, die dem Kompetenzenprofil der Module 1, 2, 3, 4 oder 5 entsprechen, so können Sie diese formell oder nicht formell erworbenen Fähigkeiten für jedes einzelne Modul anrechnen lassen.
Dafür beantragen Sie für die von Ihnen gewählten Module eine Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) nach Variante I oder II (vgl. Wahl der GWB-Variante).
Kompetenznachweise* bei Variante II
Modul FA-M1
Ihre Ausbildungsaktivität wird während mindestens 60 Minuten von einer Fachperson in Ihrem Arbeitsfeld beobachtet. Die Ausbildungsaktivität ist vorgängig zu dokumentieren. Anschliessend folgt ein Gespräch von mindestens 60 Minuten über Ihre Ausbildungsaktivität und mit allfälligen Rückfragen zum eingereichten Dossier zum Modul 1.
Modul FA-M2
Schriftliche Fallanalyse und Interventionsvorschläge zu einer Gruppensituation in der eigenen Berufspraxis.
Modul FA-M3
Dokumentation eines konkreten Praxis-Beratungsbeispiels und Erarbeitung eines Informations-Dossiers.
Modul FA-M4
Kürzere theoretische Arbeit (vorgängige thematische Absprache mit der Geschäftsstelle AdA).
Modul FA-M5
Qualifizierender Praxisbesuch: Ihre Ausbildungsaktivität wird während 90 Minuten von einer Fachperson in Ihrem Arbeitsfeld beobachtet. Die Ausbildungsaktivität ist von Ihnen zu dokumentieren und zu evaluieren. Die Selbst- und die Fremdbeurteilung sowie Ihr persönliches Dossier werden in einem Gespräch von 90 Minuten Dauer ausgewertet. Dieses Gespräch findet nicht am Tag der Ausbildungsaktivität statt.
* Die Beschreibung des Kompetenzennachweises und die Beurteilungskriterien finden Sie in den entsprechenden Anbieteridentifikationen.

