Gleichwertigkeitsbeurteilung Stufe 1
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung, Ihres Selbststudiums oder Ihrer Erfahrungen über Kompetenzen verfügen, die dem Kompetenzprofil des Modul 1 entsprechen, so können Sie diese formell oder nicht formell erworbenen Fähigkeiten anrechnen lassen. Dafür beantragen Sie eine Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) für das Moduls 1 nach Variante I oder II (vgl. Wahl der GWB-Variante).
Praxisnachweis für Stufe 1
Zum SVEB-Zertifikat gehört der Nachweis von mind. 150 Stunden (nicht Lektionen) Praxiserfahrung, die sich über mind. 2 Jahre verteilen, z. B. mittels Dokumenten von Arbeit- bzw. Auftraggebern.
Kompetenznachweis* Modul FA-M1 nach Variante II
Ihre Ausbildungsaktivität wird während mindestens 60 Minuten von einer Fachperson in Ihrem Arbeitsfeld beobachtet. Die Ausbildungsaktivität ist vorgängig zu dokumentieren. Anschliessend folgt ein Gespräch von mindestens 60 Minuten über Ihre Ausbildungsaktivität und mit allfälligen Rückfragen zum eingereichten Dossier zum Modul 1.
* Die Beschreibung des Kompetenznachweises und die Beurteilungskriterien finden Sie in der entsprechenden Anbieteridentifikation.

