Gleichwertigkeitsbeurteilung Stufe 1
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung, Ihres Selbststudiums oder Ihrer Erfahrungen über Kompetenzen verfügen, die dem Kompetenzprofil des Modul 1 entsprechen, so können Sie diese formell oder nicht formell erworbenen Fähigkeiten an rechnen lassen. Dafür beantragen Sie eine Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) für das Moduls 1 nach Variante I oder II (vgl. Wahl der GWB-Variante).
Praxisnachweis für Stufe 1
Zum SVEB-Zertifikat gehört der Nachweis von mind. 150 Stunden (nicht Lektionen) Praxiserfahrung, die sich über mind. 2 Jahre verteilen. Bitte legen Sie Ihrem GWB–Dossier eine datierte und von Arbeit– bzw. Auftraggebern unterzeichnete Liste Ihrer Praxiserfahrung bei.
Kompetenznachweis* Modul 1 nach Variante II
Ihre Ausbildungsaktivität wird während 90 Minuten von einer Fachperson in Ihrem Arbeitsfeld beobachtet. Die Ausbildungsaktivität ist vorgängig zu dokumentieren. Anschliessend folgt ein Gespräch von 90 Minuten über Ihre Ausbildungsaktivität und mit allfälligen Rückfragen zum eingereichten Dossier zum Modul 1.
* Die Beschreibung des Kompetenznachweises und die Beurteilungskriterien finden Sie in der entsprechenden Anbieteridentifikation.

