Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Wahl der GWB-Variante

Das GWB–Verfahren sieht zwei Varianten vor, je nachdem wie gut Sie Ihre Kompetenzen mit schriftlichen Nachweisen belegen können.


Variante I: Gleichwertigkeitsbeurteilung aufgrund von Dokumenten


Sie beschreiben Ihre erwachsenenbildnerischen Kompetenzen in der Selbstbeurteilung schriftlich und für Dritte nachvollziehbar, und Sie besitzen dazu Nachweisdokumente, z. B. Zertifikate oder Diplome von Aus- und Weiterbildungen, Kursbestätigungen, qualifizierende Arbeitszeugnisse, Evaluationsresultate, eigene Arbeiten, Projektauswertungen usw, die das Vorhandensein der Kompetenzen belegen. In diesem Fall können Sie die GWB einzig aufgrund von Dokumenten beantragen.


Variante II: Gleichwertigkeitsbeurteilung aufgrund von Kompetenznachweisen

Sie beschreiben Ihre erwachsenenbildnerischen Kompetenzen in der Selbstbeurteilung schriftlich und für Dritte nachvollziehbar, können diese Kompetenzen jedoch nicht durch entsprechende Dokumente belegen. In diesem Fall zeigen Sie Ihre Kompetenzen, indem Sie den entsprechenden Kompetenznachweis ablegen. Die Beschreibung der Kompetenznachweise und die Beurteilungskriterien finden sich in der jeweiligen Anbieteridentifikation.


Bitte beachten Sie

Die Erarbeitung des GWB-Dossiers bleibt sich gleich, ob Sie nun Ihre GWB nach der Variante I oder II beantragen.

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