Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Modulanerkennungsverfahren AKV



Das AdA-Baukastensystem ermöglicht anerkannten Ausbildungsinstitutionen, die sich am AdA-Baukasten beteiligen, gesamtschweizerisch gegenseitig anerkannte Module als (Teil-) Abschluss zu einem Verbandszertifikat (Modul 1 = SVEB-Zertifikat) und den eidgenössisch anerkannten Abschlüssen (höhere Berufsbildung, BP/HFP) anzubieten und die Lernzielkontrollen/Kompetenznachweise in delegierter Kompetenz durch-zuführen.

Bildungsanbieterinnen können die Qualität ihrer Modulinhalte im Anerkennungsverfahren überprüfen lassen. Voraussetzung für eine Anerkennung als Modulanbieterin ist, dass die Lernziele/-Inhalte und Lernzielkontrollen/Kompetenznachweise gemäss den Modulbeschreibungen sowie den Ausführungsbestimmungen und den Richtlinien für die Durchführung von Lernzielkontrollen, welche in der Anbieteridentifikation festgehalten sind, durchgeführt werden.
Die Module zum eidg. Fachausweis und zum eidg. Diplom wurden durch ModuQua genehmigt und sind verbindlich. Anhand der Modulbeschreibungen und der Vorgaben der Qualitätssicherungskommission (QSK) können die Ausbildungsinstitutionen ihr eigenes Angebot gestalten. Erfüllt die antragstellende Bildungsinstitution die Vorgaben, so wird ihr mit dem Anerkennungsvertrag das Recht zugesprochen, für eine gewisse Dauer die anerkannten Modulzertifikate abzugeben.

Damit Anbieter geprüfte Module durchführen können, wird das von den Kantonen eingeführte Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen, die eduQua-Zertifizierung, vorausgesetzt.

Hinweis: Die Hauptverantwortung für die Qualität einer Ausbildungsaktivität liegt immer bei der jeweiligen Bildungsinstitution. Sie hat durch entsprechende Qualitätssicherungs- und entwicklungsmassnahmen zu gewährleisten, dass ein Modul nicht nur gut konzipiert, sondern auch entsprechend durchgeführt und evaluiert wird.

>> Modul FA-M 1
>> Module FA-M 2–5
>> Module D-M 1-8

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