Durchlässigkeit AdA ‹–› BBV
AdA Ausbildung der Ausbildenden
BBV Berufsbildungsverantwortliche
Im Rahmen des Projektes Durchlässigkeit wurden die Bedingungen im Anerkennungsverfahren für integrierte und Ergänzungsangebote geklärt.
Integrierte Angebote
- Durchlaufen das Anerkennungsverfahren im AdA-Baukasten wie auch beim BBT. Eine Ausnahme besteht für den Lehrgang Berufsbildungsverantwortliche nach Art. 44 (Berufsbildner/in in Lehrbetrieben), der in der Regel bei den Kantonen anerkannt wird.
- Erfüllen sowohl die Modulidentifikation und die Anbieteridentifikation der Module des AdA-Baukastens wie auch die Inhalte des entsprechenden Rahmenlehrplans für Berufsbildungsverantwortliche.
- Führen zu einem Doppelabschluss, einem in der Erwachsenenbildung und einem in der Berufsbildung, sofern die Teilnehmenden die Zulassungsbedingungen für beide Abschlüsse erfüllen.
- Bei Institutionen, die im AdA-Baukasten bereits anerkannt sind, überprüft das BBT nur einen Teil der Kriterien (erleichteres Verfahren).
Ergänzungsangebote
- Werden konzipiert für Personen mit einem Berufsbildungsabschluss, die einen Abschluss in Erwachsenenbildung erreichen möchten.
- (Berufs-)Bildungsinstitutionen können sich auch nur für Ergänzungsmodule anerkennen lassen.
- Das Anerkennungsverfahren im AdA-Baukasten ist analog jenem für die ordentlichen Module.

