Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Durchlässigkeit AdA ‹–› BBV

AdA            Ausbildung der Ausbildenden
BBV            Berufsbildungsverantwortliche


Im Rahmen des Projektes Durchlässigkeit wurden die Bedingungen im Anerkennungsverfahren für integrierte und Ergänzungsangebote geklärt.

Integrierte Angebote

  • Durchlaufen das Anerkennungsverfahren im AdA-Baukasten wie auch beim BBT. Eine Ausnahme besteht für den Lehrgang Berufsbildungsverantwortliche nach Art. 44 (Berufsbildner/in in Lehrbetrieben), der in der Regel bei den Kantonen anerkannt wird.
  • Erfüllen sowohl die Modulidentifikation und die Anbieteridentifikation der Module des AdA-Baukastens wie auch die Inhalte des entsprechenden Rahmenlehrplans für Berufsbildungsverantwortliche.
  • Führen zu einem Doppelabschluss, einem in der Erwachsenenbildung und einem in der Berufsbildung, sofern die Teilnehmenden die Zulassungsbedingungen für beide Abschlüsse erfüllen.
  • Bei Institutionen, die im AdA-Baukasten bereits anerkannt sind, überprüft das BBT nur einen Teil der Kriterien (erleichteres Verfahren).

Ergänzungsangebote

  • Werden konzipiert für Personen mit einem Berufsbildungsabschluss, die einen Abschluss in Erwachsenenbildung erreichen möchten.
  • (Berufs-)Bildungsinstitutionen können sich auch nur für Ergänzungsmodule anerkennen lassen.
  • Das Anerkennungsverfahren im AdA-Baukasten ist analog jenem für die ordentlichen Module.

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