Gebührenordnung für Anerkennungsverfahren
Die Gebühren für das Anerkennungsverfahren unterscheiden sich je nach Stufe und Anzahl der beantragten Module.
Der AdA-Baukasten unterscheidet die Gebühren für die folgenden Dienstleistungen:
- Dokumentenanalyse
Analyse des Dossiers, Verfassen des detaillierten Berichtes mit Antrag und Entscheid zur provisorischen Anerkennung/Nichtanerkennung: Diese Gebühr wird vor der Bearbeitung erhoben. - Institutionsbesuch im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
Besprechung des Angebotes vor Ort, Schlussbericht und Antrag zur definitiven Anerkennung, inklusive Anerkennungsvertrag und Veröffentlichung auf der AdA-Webseite. Diese Gebühr wird nach Abschluss des Vertrages erhoben.
Bitte beachten Sie, dass auf die AKV-Gebühren Mehrwertsteuer erhoben wird.

