Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Mustervertrag Stufe 1+2



(Muster)

Anerkennungsvertrag Stufe 1 oder 2

zwischen

 

Muster–Institut

Musterweg 1,1111 Musterstadt (nachfolgend genannt AdA-Institution)

vertreten durch Frau Petra Muster

und

Kommission für Qualitätssicherung (QSK)

der Trägerschaftsverbände SVEB/SVBA/SAEB

vertreten durch Frau Ruth Eckhardt–Steffen, Geschäftsführerin AdA-Baukasten

Oerlikonerstrasse 38, 8057 Zürich

 

  1. Die QSK anerkennt gestützt auf das durchgeführte Anerkennungsverfahren folgende Module der AdA-Institution:

    - Modul 1: Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen
    - Modul 2: Gruppenprozesse in Lernveranstaltungen begleiten
    - Modul 3: Lernende informieren und unterstützen
    - Modul 4: Lernveranstaltungen für Erwachsene planen
    - Modul 5: Lernveranstaltungen für Erwachsene didaktisch gestalten

    als Teilabschluss zum Eidg. Fachausweis als Ausbilderin/Ausbilder gemäss Reglement vom 03.09.1999.


  2. Die AdA-Institution erwirbt das Recht und die Pflicht, allen erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen auf dem institutionseigenen Modulzertifikat – zusammen mit dem AdA- oder SVEB-Logo – folgenden Zusatz anzubringen:

    Dieses Modulzertifikat wird von den Trägerschaftsverbänden SVEB/SVBA/SAEB und deren «Baukastensystem Ausbildung der Ausbildenden (AdA)» während fünf Jahren ab Bestehen der Kompetenznachweise als Teilabschluss für den eidg. Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder anerkannt.

    Dauer, Lernziele, Inhalte und Kompetenznachweise erfüllen die Vorgaben und Richtlinien der «Kommission für Qualitätssicherung».
    Das Modulzertifikat 1 entspricht dem SVEB–Zertifikat (Stufe 1).
    Anerkennungsnummer: KT.JJ.MM.TT–MODUL–Register–Nr.xxx/Zertifikatsregister–Nr.xxx

  3. Die AdA–Institution verpflichtet sich, die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Zertifikatsregisternummer) der zertifizierten Modulabsolvent/innen zu registrieren (Kontrollregister) und die Kompetenznachweise inkl. Beurteilungen während mindestens 5 Jahren zu archivieren. Listen der Modulabsolvent/innen und der erteilten Modulzertifikate sind jährlich der regionalen Geschäftsstelle zuhanden der QSK zuzustellen.

  4. Die AdA-Institution bezahlt eine Überprüfungs-/Registergebühr pro erteiltem Zertifikat nach Gebührenordnung (aktuell CHF 40.- pro erteiltem M1/SVEB-Zertifikat).

  5. Die AdA-Institution hat das Recht, bei der QSK jederzeit Antrag auf Änderung der Modul-Lernziele und -Inhalte zu stellen. Die QSK überprüft periodisch die Aktualität der Module.


  6. Die AdA-Institution verpflichtet sich, alle Änderungen in Bezug auf das Modulangebot der Geschäftsstelle AdA zu melden. Bei relevanten Änderungen wird - in Absprache mit der AdA-Institution - eine Revision durchgeführt. Neue Dozierende in AdA-Modulen sind vor dem ersten Einsatz der Geschäftsstelle zur Anerkennung vorzulegen.


  7. Werden Beschwerden gegen eine AdA-Institution eingereicht, wird in erster Linie das Gespräch gesucht. Bei wiederholten Beschwerden kann dies zu einer Revision der Anerkennung führen. Ein allfälliges Beschwerde- und Revisionsverfahren, welches von der QSK angeordnet wird, ist nach Aufwand kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung).


  8. Dieser Anerkennungsvertrag ist ab der provisorischen Anerkennung während sechs Jahren* gültig (0.00.0000). Auf diesen Zeitpunkt ist ein neues Anerkennungsverfahren durchzuführen. Wird aufgrund einer Revision die Anerkennung für das Modulangebot durch die QSK entzogen, kann innert 30 Tagen bei der Schweiz. Kommission Ausbildung der Ausbildenden (SK AdA) Beschwerde eingereicht werden. Der SK AdA-Entscheid ist endgültig, soweit die Bundesgesetzgebung kein Rechtsmittel an eine Bundesbehörde vorsieht. Im Übrigen bestimmen die Parteien als Gerichtsstand Zürich (Sitz SVEB).


  9. * Ergeben sich seitens des AdA-Baukastens Änderungen in den Reglementen (Prüfungsordnung, Wegleitung), so sind diese auch bei laufendem Vertrag innerhalb von 2 Jahren umzusetzen.

 

Musterstadt,                                                                            Zürich, xx.xx.xxxx

 

Petra Muster                                                                           Ruth Eckhardt-Steffen

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