Durch das neue Berufsbildungsgesetz (2002) und die Berufsbildungsverordnungen (2003) entstanden neue Rahmenlehrpläne (2006) für verschiedene Kategorien von Berufsbildungsverantwortlichen. Diese weisen in ihren Bildungszielen/Standards viele Parallelen zu den Abschlüssen im AdA-Baukasten auf.
Die Durchlässigkeit zielt darauf, dass Ausbildende oder Berufsbildungsverantwortliche nicht mehrfach dasselbe lernen müssen, sondern vorhandene Abschlüsse anerkannt und Ergänzungsangebote lanciert werden.
Die Durchlässigkeit wird zwischen Abschlüssen von vergleichbarer Ausbildungsdauer angestrebt.
Grundsätze zur Durchlässigkeit
- Beide Bildungssysteme werden als gleichwertig anerkannt.
- Bei integrierten Angeboten lassen sich am meisten Synergien nutzen.
- Die Ausbildungsdauer zum jeweils entsprechenden AdA- oder BBV-Abschluss ist etwa gleich aufwändig, unabhängig davon, welchen Weg ein/e Teilnehmer/in einschlägt.
- Die Qualifikationsverfahren aus dem AdA-System werden anerkannt, sofern sie den Fokus auf die Berufsbildung legen.
- Die AdA-Ausbildungsinstitutionen durchlaufen beim BBT ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren.
- Die BBV-Institutionen können im AdA-Baukasten sowohl ganze Module wie auch die neuen Ergänzungsangebote anerkennen lassen.
- Die Voraussetzungen/Zulassungsbedingungen sind für die AdA-Module in der jeweiligen Modulidentifikation festgelegt, für die BBV-Abschlüsse in der Berufsbildungsverordnung Art. 44–46 und der HF Art. 12.


