Handhabung des Bildungspasses
Vor Abschluss jedes Kurses, Lehrgangs oder Praktikums ist der Bildungspass dem Ausbildungsverantwortlichen oder dem Kurs-/Seminaranbieter vorzulegen. Dieser bestätigt die Teilnahme mit Stempel und Unterschrift. Wenn Leistungsbewertungen oder Prüfungen stattgefunden haben, wird die entsprechende Art der Bestätigung ebenfalls durch die Weiterbildunginstitution vermerkt (z.B. Zertifikat, Leistungstest, schriftliche Arbeiten) und bestätigt. Nachgewiesen werden können im Übrigen auch Kurse und Praktika von Institutionen, welche ihren Teilnehmenden keine Zeugnisse oder Testate ausstellen.
So kann ein Bewerber oder eine Bewerberin bei Stellenwechsel, bei Beförderungen oder beruflichem Widereinstieg jederzeit das eigene „Lifelong Learning“ und die Vielseitigkeit der erworbenen Kompetenzen nachweisen. Der Bildungspass gibt aber nicht nur Aufschluss über Lernbereitschaft und Interessengebiete, er kann auch selbst einen positiven Einfluss auf die individuelle Lernmotivation ausüben.
Herausgeber des Bildungspasses ist der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB). Wir empfehlen, den Bildungspass sowohl für die allgemeine wie für die berufsorientierte Weiterbildung zu verwenden. Die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen sind heute fliessend. Ausserberuflich erworbene Kompetenzen können auch im beruflichen Bereich von Bedeutung sein. Dies gilt insbesondere für freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeiten, es trifft aber auch auf Lernaktivitäten zu, die im Rahmen von Freizeitbeschäftigungen erfolgen.




