REFA
Revision des eidg. Fachausweises Ausbilder/in
Resultate
- Das Qualifikationsprofil für Ausbilder/innen ist überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
- Die Module zum Fachausweis werden entsprechend den neuen Anforderungen an Ausbilder/innen (d. h. Qualifikationsprofil) leicht modifiziert.
- Die Abläufe und Beurteilungskriterien für die zentrale Überprüfung der Kompetenzen für den Fachausweisantrag sind definiert.
- Die Übergänge vom alten zum neuen System sind für die Antragstellenden und die Ausbildungsinstitutionen sinnvoll gestaltet.
- Die Prüfungsordnung und die dazu gehörende Wegleitung sind vom BBT akzeptiert.
Kurzbeschreibung
Seit einigen Jahren ist es das Bestreben des BBT, das «Unikum» des eidg. Fachausweises Ausbilder/in mit dezentraler Überprüfung von modularen Kompetenznachweisen in das bei der höheren Berufsbildung übliche System von nicht bis wenig regulierten Ausbildungen mit zentralen Abschlussprüfungen anzupassen.
Die Inhalte und Richtlinien für die Module des eidg. Fachausweises Ausbilder/in wurden vor über 10 Jahren definiert. Auch wenn sich das System bewährt hat und die Module keine eklatanten Mängel aufweisen, ist es nach dieser Zeit angebracht, das Qualifikationsprofil, die Module und die Verfahren zu überprüfen.
Die SK AdA (Schweiz. Kommission Ausbildung der Ausbildenden) beauftragte die Projektgruppe, die Revision des Abschlusses eidg. Fachausweis Ausbilder/in im Detail auszuarbeiten und für die Genehmigung durch die internen Gremien sowie das BBT vorzubereiten unter Berücksichtigung der folgenden Eckpunkte:
- Keine neue Prüfung, sondern die Überprüfung der Kompetenznachweise und deren Beurteilung, welche durch die AdA-Institutionen durchgeführt wurden: Der Entscheid für die Erteilung des Fachausweises stützt sich nicht nur auf die Zertifikate, sondern direkt auf die von den Kandidat/innen erarbeiteten Kompetenznachweise.
- Dezentrale 1. Beurteilung und zentrale 2. Beurteilung ergänzen sich: Ein/e Expert/in wie bisher aus der Institution, der in der Ausbildung tätig war, ein/e externe, zentral eingesetzte Expert/in, beide sind voneinander unabhängig. Die zusätzlich zentrale Überprüfung garantiert, dass die Kandidat/innen einheitlich und nach den gleichen Standards beurteilt werden.
- Das modulares System wird nicht verändert, sondern ergänzt, was ein zusätzliches Qualitätsmerkmal generiert: Die Umsetzung der Anforderungen an die Kompetenznachweise und deren Beurteilung wird bei jedem einzelnen überprüft. Dies unterstützt die Standardisierung der Beurteilungskriterien und –massstäbe.




