Die mit der Bolognareform eingeführten Bachelor- und Mastertitel an Fachhochschulen haben sich bewährt.
Die Fachhochschultitel sind international bekannt und verdeutlichen die Zuordnung der Ausbildungen zur Hochschulstufe. Dies schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Regelung von Fachhochschultiteln. Neben dem Hochschultitel dürfen Absolventinnen und Absolventen weiterhin gängige Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/in verwenden. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung den Bericht „Titelverordnung für Fachhochschulen" zur Kenntnis genommen und die geltende Regelung weitgehend bestätigt. Ausgangspunkt des Berichts ist die Frage, ob Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/in, Architekt/in, Sozialarbeiter/in wieder eingeführt werden sollen und ob der Titel Ingenieur/in speziell zu schützen ist. Der Bericht geht zurück auf ein Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N). >> weitere Informationen