Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

10.11.2011

Medienmitteilung: Das Weiterbildungsgesetz hat die erste Hürde genommen

Der Bundesrat hat den Entwurf für das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) am 9. November beraten und grünes Licht für die Vernehmlassung gegeben. Interessierte Organisationen haben bis Mitte April 2012 Zeit, zum schlanken Gesetz Stellung zu nehmen.

Der lang erwartete Gesetzesentwurf beschränkt sich auf das Nötigste: In nur 23 Artikeln legt er fest, wie der Bund seinen Verfassungsauftrag zur Regelung der Weiterbildung erfüllen soll.

Im Zentrum stehen die Grundsätze, wovon der Entwurf fünf nennt:

  • Verantwortung
  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
  • Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung
  • Verbesserung der Chancengleichheit
  • Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen

Gemäss vorliegendem Entwurf soll das Gesetz die gesamte non-formale Weiterbildung regeln, aber nur für die staatlich unterstütze Weiterbildung verbindlichen Charakter haben. Wie auf dieser Basis eine wirksame Weiterbildungspolitik funktionieren soll, versucht der rund 60seitige erläuternde Bericht des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) zu klären.

Einige der wichtigsten Anliegen des SVEB werden im jetzt vorgelegten Entwurf berücksichtigt. So umfasst das Gesetz den gesamten Weiterbildungsbereich, und es sieht sowohl die Förderung von Grundkompetenzen vor wie die Unterstützung gesamtschweizerischer Organisationen. Trotzdem bleiben auch wichtige Fragen offen, beispielsweise bei der Abgrenzung der Weiterbildung zu anderen Bildungsbereichen. Fraglich ist auch, ob die vorgeschlagenen Bestimmungen ausreichen, um die Verbindung zwischen formaler, non-formaler und informeller Bildung zu gewährleisten. Und nicht eingelöst sind schliesslich zwei weitere, in der Weiterbildungslandschaft unbestrittene Forderungen: die Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie der Einbezug der Weiterbildungsakteure in die Weiterbildungskonferenz.

Der SVEB kämpft seit über 40 Jahren für ein Weiterbildungsgesetz. Trotz der genannten Mängel begrüsst der Verband die Entscheidung des Bundesrates, diesen Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Eine detaillierte Stellungnahme wird der SVEB bis Mitte Dezember vorlegen.


Weitere Informationen:
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=42136


Fachkontakt:
André Schläfli, Direktor SVEB, T: 044 319 71 60, M: andre.schlaefli@alice.ch

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