Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB

Bildungsurlaub



Die Idee des Bildungsurlaubs ist, dass Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen die Möglichkeit geben, eine Anzahl bezahlter Arbeitstage für Weiterbildung zu nutzen. Diese Form der Förderung ist nicht neu, in der Schweiz besteht aber keine gesetzliche Grundlage für den Bildungsurlaub. ArbeitnehmerInnen haben darum kein allgemeines Recht auf Bildungsurlaub.

Manche Branchen und Betriebe kennen aber entsprechende Regelungen. So können Unternehmen ihren Angestellten das Recht einräumen, jedes Jahr einige Tage – in der Regel sind es 3 bis 5 Tage – für Weiterbildung zu nutzen. Ob und in welchem Umfang die Unternehmen auch für die Kosten der entsprechenden Weiterbildung aufkommen, ist wiederum variabel. In vielen Fällen bezahlen die Unternehmen neben der Arbeitszeit nur einen Teil der Weiterbildungskosten, während die ArbeitnehmerInnen den restlichen Anteil selbst übernehmen.

Bildungsurlaub steht im Hinblick auf das neue Weiterbildungsgesetz zur Debatte. Von gewerkschaftlicher Seite bestehen Forderungen, ein Recht auf Bildungsurlaub für alle ArbeitnehmerInnen einzuführen. Andere gehen so weit, nicht nur ein Recht, sondern Obligatorium zu fordern.

Hintergrund für die Forderungen der Gewerkschaften ist die Tatsache, dass Betriebe nicht alle MitarbeiterInnen gleichermassen fördern. Wer bereits gut qualifiziert ist, hat generell die besseren Chancen, vom Arbeitgeber in der Weiterbildung unterstützt zu werden. Mit der Forderung nach einem Recht bzw. einer Pflicht zum jährlichen Bildungsurlaub wollen die Befürworter die Chancengleichheit für wenig Qualifizierte verbessern.

Der Bildungsurlaub ist eine bekannte und breit akzeptierte Form der Weiterbildungsförderung. Forderungen nach einem gesetzlichen verankerten Recht auf Bildungsurlaub sind aber umstritten. Bei Arbeitgeberorganisationen stossen diese gar auf heftigen Widerstand.


Was bisher geschah

  • Der Bildungsurlaub ist in diversen Branchen und Betrieben ein fester Bestandteil der Personal- und Weiterbildungsförderung. Geregelt ist dies in Form von branchen- oder betriebsinternen Vereinbarungen.

  • Seit 2008 fordern Arbeitnehmerorganisationen (Bsp. Travail.Suisse) für alle ArbeitnehmerInnen ein gesetzliches Recht auf einige Tage Bildungsurlaub pro Jahr.


Ausblick

  • Die Diskussion um den Bildungsurlaub ist auf nationaler Ebene lanciert. Konkretere Fragen werden in Zusammenhang mit dem künftigen nationalen Weiterbildungsgesetz zur Diskussion stehen.

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Fachkontakt

Name:André Schläfli
Position:Direktor SVEB
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