Nationales Weiterbildungsgesetz (WeBiG)
| AKTUELL Übergangsfinanzierung der Dachverbände Ab 2013 wird die Finanzierung der Dachverbände der Weiterbildung für die nächsten vier Jahre über die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2013 - 2016 sichergestellt. Anschliessend soll die Finanzierung über das WeBiG erfolgen. |
Der Weiterbildungsbereich ist in der Schweiz sehr heterogen strukturiert und gesetzlich kaum geregelt. Seit 2004 enthält das Bundesgesetz über die Berufsbildung zwar ein Kapitel zur berufsorientierten Weiterbildung. Diese Bestimmungen reichen aber nicht aus, um den Weiterbildungsbereich so zu regeln und zu fördern, wie es seinem heutigen Stellenwert entspricht. Dasselbe gilt für die Spezialgesetze (wie das Hochschulgesetz oder das Arbeitslosenversicherungsgesetz); diese regeln ebenfalls nur Teilaspekte. Damit fehlt eine umfassende Regelung, die es erlauben würde, den Weiterbildungsbereich als Teil des nationalen Bildungssystems gezielt zu entwickeln und zu fördern.
Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Entsprechende politische Forderungen werden seit Jahrzehnten erhoben, unter anderem vom SVEB seit 1968. Und diese Hartnäckigkeit hat sich schliesslich bezahlt gemacht:
Am 21. Mai 2006 sagte das Volk ja zur neuen Bildungsverfassung. Damit erteilte das Volk dem Bund den Auftrag, den ganzen Weiterbildungsbereich erstmals auf nationaler Ebene gesetzlich zu regeln. Der entsprechende Artikel lautet:
- Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
- Er kann die Weiterbildung fördern
- Das Gesetz legt die Bereiche und Kriterien fest.
Auf dieser Grundlage soll die Schweiz in den nächsten Jahren ihr erstes Bundesgesetz über die Weiterbildung erhalten. Anschliessend müssen rund 80 Spezialgesetze angepasst werden.
Entwurf Weiterbildungsgesetz
Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf eines Weiterbildungsgesetzes zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. In den eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf mehrheitlich begrüsst. Dieser stellt nach Ansicht des Bundesrats eine solide Grundlage für die Ausarbeitung der Botschaft zum Gesetzesentwurf dar, der bis Mai 2013 vorliegen soll. Einzelne Aspekte müssen für die Botschaft noch weiter präzisiert werden.
>> Ergebnisbericht zu den Vernehmlassungsantowrten zum WeBiG
>> weiter zur Medienmitteilung BBT 28.06.2012
>> Stellungnahme SVEB
>> weiter zur Medienmitteilung 11.04.2012
>> alle Vernehmlassungsantworten
>> weiter zur Medienmitteilung 10.05.2012




